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Abgelaufene Lebensmittel mit allen Sinnen prüfen
Freitag, 13. Jänner 2012, 11:21 Uhr
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AKTUELLES
LEBENSMITTEL GENAU PRÜFEN BEVOR MAN SIE ENTSORGT
Lebensmittel sind oft noch lange nach Ablauf ihres Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) gefahrlos genießbar. Das Datum ist eine Information des Herstellers und gibt an, bis zu welchem Tag, Monat oder Jahr das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack oder Geruch behält.

Ist der Termin überschritten, bedeutet das nicht automatisch, dass man das Produkt dann nicht mehr essen kann. Wer es genau anschaut, daran riecht, es anfasst und probiert, findet schnell heraus, ob es noch genießbar ist.

Nicht verwechselt werden darf das MHD mit dem Verbrauchsdatum. Die Angabe "zu verbrauchen bis..." kennzeichnet Ware, die durch Keime sehr schnell verderben und dann die Gesundheit gefährden kann. Wichtig sei, Lebensmittel mit Verbrauchsdatum unbedingt so wie auf der Verpackung angegeben zu lagern. Das Ministerium rät davon ab, Produkte zu verzehren, deren Verbrauchsdatum abgelaufen ist. Verkauft werden dürften sie dann ohnehin nicht mehr.

(APA)
Foto: APA
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